Gesetzlicher Auftrag

Die pädagogische Arbeit in unserem Kindergarten basiert auf Vorgaben und Richtlinien des Gesetzgebers. In ihnen sind die für alle staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen verbindlichen Bildungs- und Erziehungsziele festgelegt. Dazu zählen übergeordnet das Grundgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch, das Sozialgesetzbuch sowie das Kinder- und Jugendhilfegesetz.

Weitere Arbeitsgrundlage für unsere praktische pädagogische Arbeit ist der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan, kurz BEP. Er stellt die Bildungs- und Erziehungsziele des BayKiBig ebenso wie die Schlüsselprozesse für Bildungs- und Erziehungsqualität ausführlich dar. Bei näheren Interesse, wenden Sie sich gerne an das Stadtmausteam.